Göppert, VerenaLeßmann, Markus2017-03-292017-03-292012978-3-8293-1008-6https://sfbs.tu-dortmund.de/handle/sfbs/51Anmerkung des Umsetzungsdienstes: Das Werk ist zitierfähig.Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen haben sich Finanzierung und Struktur der Kindertageseinrichtungen deutlich verändert. Der Kommentar gibt auch in der dritten Auflage für die praktische Umsetzung des KiBiz Hilfen und Antworten auf die in der Praxis auftretenden Fragestellungen. In der dritten Auflage greift der Kommentar die erste Stufe der KiBiz-Reform auf: Diese beinhaltet insbesondere die Elternbeitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr, Verbesserungen in der Personalausstattung für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren sowie auch Vereinfachungen im Verhältnis zwischen Einrichtungen und Kostenträgern. Ergänzend zum anwenderorientierten Überblick werden da, wo tieferes Verständnis hilfreich ist, Bezüge zum Gesetzgebungsverfahren und der Vorgängerregelung (GTK) hergestellt. Die untergesetzlichen Regelungen wie die Verfahrensordnung, die Personalvereinbarung und die neuen Bildungsgrundsätze zum KiBiz werden aufgeführt und erläutert. Der Kommentar bietet so eine praxisnahe und leicht verständliche Erläuterung zum Gesetz. Er vermittelt einen anwenderorientierten Überblick über das komplett neu gestaltete Finanzierungssystem und beschreibt die fachliche Weiterentwicklung der Kinderbetreuung in Nordrhein-Westfalen. Als wichtige Arbeits- und Orientierungshilfe eignet sich der Verlagstitel für Kindergärten und -tagesstätten, Gemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltungen, Eltern, Tagesmütter und -väter, Jugend- und Sozialämter, Wohlfahrtsverbände, kirchliche Einrichtungen, freie Träger, Gerichte, Anwälte, Bildungsinstitute, mit der Kindererziehung, -betreuung oder -bildung befasste Institutionen und Personen.deDieses Werk wurde mit freundlicher Genehmigung des Verlages in PC-lesbare Form für Sehgeschädigte übertragen. Dem Nutzer ist es nicht gestattet, Kopien davon anzufertigen, an Dritte weiterzugeben oder sie zu gewerblichen Zwecken zu verwenden. Der Nutzer haftet für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch der Blindenausgabe dem Verlag entsteht.Erziehung, Bildung, UnterrichtKinderbildungsgesetz370Kinderbildungsgesetz Nordrhein-WestfalenKommentarText